Der Mieter erklärt bei der Übernahme der vermieteten E-Bikes, dass sich das Bike und das Zubehör in verkehrssicherem, mängelfreiem und sauberem Zustand befinden. Schäden sind bei der Übergabe zu melden und vom Vermieter zu dokumentieren. Der Mieter darf das Fahrrad nur unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung nutzen. Die Benutzung abseits befestigter Wege und zu nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch ist untersagt. Benutzung in Bikeparks ist nicht erlaubt. Das E-Bike darf nur vom Mieter bzw. seinen Begleitern oder den Kunden des Vertragspartners gefahren werden. Für Schäden, die durch die Weitergabe an Dritte entstehen, haftet der Mieter.
Der Mieter hat die Mietobjekte pfleglich unter größter Sorgfalt und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln. Das E-Bike ist bei Nichtbenutzung stets mit dem zugehörigen Schloss an einen festen Gegenstand abzuschließen. Der Mieter ist verpflichtet, alle in der Mietzeit entstandenen oder festgestellten Mängel dem Vermieter bei der Rückgabe mitzuteilen. Der Mieter trägt bei Verlust des Schlüssels die Kosten für die Wiederbeschaffung. Der Mieter muss sich bei der Abholung mit einem Personalausweis ausweisen. Kann er sich nicht ausweisen, so kommt der Mietvertrag nicht zustande und der Mieter hat dem Vermieter eine Stornierungsgebühr zu bezahlen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das E-Bike gestohlen oder in einen Unfall verwickelt wurde. Bei einem Unfall ist dem Vermieter ein Bericht mit Skizze vorzulegen, der Name und Anschrift aller beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge beinhaltet. Ein Diebstahl ist zudem unverzüglich der Polizei zu melden. Im Anschluss hat der Mieter dem Vermieter den Polizeibericht vorzulegen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich per Telefon oder E-Mail zu benachrichtigen, wenn das E-Bike einen Defekt oder eine Panne hat. Der Vermieter versucht den Defekt schnellstmöglich zu beheben oder von einem Dritten beheben zu lassen oder ein gleichwertiges Ersatzrad zur Verfügung zu stellen. Bei E-Bikes, für die Versicherungsschutz inkl. Schutzbrief besteht, kann die Notfall-Hotline auf der Service-Card in Anspruch genommen werden. Die Bedingungen für den Schutzbrief sind der gesonderten Versicherungsinformation zu entnehmen. Der Mieter ist für den Rücktransport des E-Bikes zum Vermieter verantwortlich.
Alle E-Bikes werden mit einer Fahrradversicherung vermietet. Die Versicherungsbedingungen sind der separaten Information zu entnehmen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen und von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Dies ist auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung des Mieters der Fall. Zum Beispiel, wenn das E-Bike nicht an einem festen Gegenstand abgeschlossen wird. Der Mieter wird von seiner Ersatzpflicht befreit, wenn ein Dritter (z. B. eine Versicherung) dem Vermieter den Schaden ersetzt.
Mit der Übergabe des E-Bikes geht die Sach- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
Der Mieter hat das E-Bike in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Schäden sind dem Vermieter anzuzeigen. Bei starker Verschmutzung wird dem Mieter der erhöhte Reinigungsaufwand mit einem Betrag von mindestens 10,00 € in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist unverzüglich zu begleichen. Der Mieter hat das E-Bike dem Vermieter spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am Ort der Abholung bzw. am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Die Rückgabe ist nur zu den Geschäftszeiten der ekone GmbH möglich. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur vor Ablauf der bestehenden Mietdauer möglich und nur dann, wenn der Mietgegenstand für den zu verlängernden Zeitraum nicht bereits anderweitig vermietet ist. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Mietpreis für einen Tag zu bezahlen und ggf. entstandene Schäden zu ersetzen. Der Vermieter darf innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des E-Bikes aufgetretene Mängel oder Schäden, für die der Mieter haftbar ist, beim Mieter beanstanden. Eine Rückerstattung bei Verkürzung der Mietzeit oder vorzeitiger Rückgabe ist nicht möglich.
Der Mieter kann die Buchung bis zu fünf Stunden vor Beginn der Mietzeit kostenlos stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen zur Übergabe hat der Mieter dem Vermieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamtbetrages der Buchung, mindestens jedoch 10,00 € zu bezahlen.
Weitere Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur in Schriftform möglich. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Wenn einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag vor Ort zu kündigen und getätigte Zahlungen zu erstatten.
ekone ist seit 2009 der professionelle Partner für E-Bikes in der Region Lörrach und Dreiland. Als einziger E-Bike-Spezialist der Region haben wir uns – in enger Zusammenarbeit mit führenden E-Bike-Herstellern – schon früh Markt- und Produktkenntnisse aus erster Hand angeeignet. Wir sind dem Markt somit stets einen Schritt voraus.
Das Herzstück von ekone ist die E-Bike-Werkstatt. Hier warten und reparieren wir E-Bikes sämtlicher Hersteller. Solide ausgebildete Mechaniker, unsere Messtechnik für verschiedene Motoren und Akkus sowie Computerschnittstellen für unterschiedliche Antriebsysteme verlängern die Lebensdauer deines E-Bikes und machen es so nachhaltiger.
Besonders wichtig ist uns bei ekone ein aufmerksamer Umgang miteinander. Ob im Beratungsgespräch, bei Absprachen oder bei Problemlösungen. Also, fühl dich eingeladen, bei ekone begegnet dir ein herzliches Team, dir mit ehrlicher Beratung zur Seite steht und dich mit unserer Begeisterung fürs E-Bike-Fahren anstecken möchte.
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